Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes ist ein bedeutendes Gremium in der deutschen Justizlandschaft. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe und setzt sich aus Mitgliedern der obersten Gerichtshöfe des Bundes zusammen. Der Senat hat die Aufgabe, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären und einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.
Der Gemeinsame Senat besteht aus insgesamt 16 Mitgliedern, die von den obersten Gerichtshöfen des Bundes entsandt werden. Dazu gehören Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitz des Senats wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern der verschiedenen Gerichtshöfe.
Die Hauptaufgabe des Gemeinsamen Senats besteht darin, Rechtsfragen zu klären, bei denen unterschiedliche Auffassungen zwischen den obersten Gerichtshöfen bestehen. Hierbei geht es vor allem um die Auslegung von Gesetzen und die Vereinheitlichung der Rechtsprechung. Der Senat entscheidet über die Zulässigkeit von Vorlagen zur Klärung von Rechtsfragen und erarbeitet dann eine einheitliche Rechtsauffassung, die für alle Gerichtshöfe bindend ist.
Der Gemeinsame Senat tagt regelmäßig in Karlsruhe und führt dort mündliche Verhandlungen durch. Die Verhandlungen sind öffentlich, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Arbeit des Senats mitzuverfolgen. Die Entscheidungen des Senats werden in schriftlicher Form veröffentlicht und dienen als Leitlinien für die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe.
Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes spielt eine wichtige Rolle für die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Durch seine Arbeit trägt er dazu bei, dass Rechtsfragen einheitlich und verbindlich geklärt werden und somit eine einheitliche Rechtsprechung gewährleistet ist. Der Senat ist somit ein zentrales Organ der deutschen Justiz und trägt zur Stärkung des Rechtsstaats bei.